Brillen, Kontaktlinsen, Sehhilfen
Zur Zeit werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur bei Kindern unter 18 Jahren und bei Erwachsenen mit sehr hohen Gläserstärken Zuschüsse zur Brille gewährt (§33 Abs. 2 Satz 2 SGB V).
Gerne übernehme ich die individuelle Ausmessung spezieller Gläserstärken für die Bildschirmarbeit, Musizieren oder auch für bestimmte Sportarten sowie Fern- und Lesebrillen, Mehrstärkenbrillen und Gleitsichtbrillen.
Trotz aller Bemühungen ist es manchmal nicht möglich, Augenerkrankungen zu heilen oder zum Stillstand zu bringen. Dann können oftmals sog. vergrößernde Sehhilfen das Leben im Alltag erleichtern. Das sind spezielle optische vergrößernde Hilfsmittel, die es in vielen Fällen ermöglichen, zu lesen oder das Fernsehbild zu erkennen. Diese Hilfsmittel werden in Zusammenarbeit des Augenarztes mit anderen Berufsgruppen wie Optikern und Orthoptisten ausgewählt und bei entsprechenden Indikationen von der gesetzlichen Krankenkasse komplett übernommen bzw. es wird ein Zuschuss gewährt.
Für all die o.g. Themen empfehle ich insbesondere die Website des Berufsverband der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Man findet dort weitere fundierte Informationen über Augenerkrankungen und deren Therapie.