Sehtest und Gutachten
Neben der „normalen“ Augenuntersuchung gehören auch Sehtests und Gutachten für bestimmte Berufsgruppen oder Freizeitaktivitäten zu unseren Leistungen.
Führerschein:
Zur Erlangung des Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A, B, BE, L oder T benötigt man, wenn eine ausreichende Sehleistung (Visus) erreicht wird, lediglich eine augenärztliche oder vom Optiker ausgestellte Bescheinigung über den Sehtest. Sollte sich dabei z.B. eine einäugige Sehschwäche herausstellen, ist ein erweitertes Führerscheingutachten erforderlich. Dabei wird festgestellt, ob eine Fahrtauglichkeit, auch evtl. unter Auflagen, besteht.
Bewerber für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E (mit Personenbeförderung oder Lastkraftwagen) müssen sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen und den Behörden in regelmäßigen Abständen Gutachten vorlegen. Dabei werden geprüft und untersucht:
- Sehfähigkeit mit und ohne Brille in Ferne und Nähe
- Beidäugiges Sehen und Stereo-Sehen
- Gesichtsfeld
- Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
- Farbensehen
- Untersuchung des Augenvorderabschnitts und der zentralen Netzhaut
Abschließend wird ein detaillierter Bericht erstellt.
In Deutschland ist es, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht erforderlich, weitere Überprüfungen der Sehleistung durchführen zu lassen, d.h. wer seinen Führerschein zu einem früheren Zeitpunkt ohne Auflagen bekommen hat, darf fahren, egal ob sich die Augen später verschlechtert haben.
Daher empfehle ich, auch wegen der Verantwortung für sich und andere, die Kontrolle der oben genannten Parameter.
Bewerber für den Polizeidienst und Flugtauglichkeitsgutachten
Auch hier müssen verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden und detailliert dokumentiert werden:
- Sehfähigkeit mit und ohne Korrektur (hierbei darf die Korrektur bestimmte Grenzen nicht überschreiten)
- Beidäugiges Sehen und Stereo-Sehen
- Gesichtsfeld
- Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
- Farbensehen
- Untersuchung des Augenvorderabschnitts und der zentralen Netzhaut
Abschließend wird ein Begutachtungsbericht erstellt.
Sportbootführerschein
Für die augenärztliche Begutachtung zur Erlangung des Sportboot-Führerscheins sind die Bestimmungen inzwischen etwas gelockert worden. Hierbei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Sehfähigkeit mit und ohne Korrektur
- Farbtüchtigkeit (ggfs. ist bei rot-grün-schwachen Bewerbern eine sehr genaue Untersuchung mit dem Anomaloskop erforderlich, das nur in einzelnen Zentren zur Verfügung steht).
- Das Hörvermögen wird nur grob überprüft.
Eine genaue Untersuchung der Augen ist hierbei nicht vorgeschrieben, wird aber selbstverständlich bei mir gleichzeitig mit durchgeführt.
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